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Juli 2009

SocialCert qualifiziert 12 Leadauditoren der Fachstellen Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA/Heimaufsicht)

Ziele

Die FQA Bayern qualifiziert 12 Mitarbeitern zu Lead-Auditoren. Die Weiterbildung befähigt die Lead-Auditoren zur

  • fachlichen Leitung von Auditteams,
  • zur Bewertung von QM-Systemen in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe

Begleitete Audits

Die 12 Lead-Auditoren werden in 6 Teams á 2 Personen aufgeteilt. Diese Teams führen jeweils 3 Qualitätsmanagementaudits á 2 Tage durch. Sie werden von einem Lead-Auditor der SocialCert begleitet und erhalten aufgrund eines systematischen Bewertungsbogen sowie regelmäßigen Lernbegleitungsgesprächen jeweils Rückmeldungen zu ihren Audittätigkeiten (Vorbereitung, Planung, Durchführung, Bericht). Grundlage für die Qualifikationsanerkennung ist der fortgeschriebene Lernpass.

Reflektionsworkshops

Zu den Qualitätsmanagementaudits werden Reflexionsgespräche in Form von Workshops durchgeführt. Die Workshops werden jeweils mit allen Teilnehmern durchgeführt. Hierbei werden auch theoretische Grundlagen weiter vertieft, z.B.:

  • DIN/EN/ISO 19 011
  • Auditvorbereitung
  • Qualitätshandbuchüberprüfung
  • Auditprogramme
  • Eröffnungs-  und Abschlussbesprechung
  • Auditmethoden und Audittechniken
 Februar 2010

 

Was eine Katze mit Qualität zu tun hat !?!

Es gibt eine alte Geschichte, die aus Indien kommen soll.  
Erweitert von Dr. Stefan Ackermann

In einem Kloster lebte ein alter Meister, der jeden Tag seine Andacht hielt. Da er nun mehrfach in seiner Andacht von einer Katze gestört wurde, befahl er, die Katze während seiner Andacht anzubinden.
Einige Jahre später starb der alte Meister und ein neuer Meister nahm seinen Platz ein. Die Katze wurde weiter während der Andacht angebunden.
Wieder einige Jahre später starb die Katze. Um eine Katze während der Andacht anbinden zu können, wurde eine neue Katze gekauft.
Im Lauf der folgenden Jahre kamen Besucher aus anderen Klöstern und sahen, dass in diesem Kloster immer eine Katze zur Andacht angebunden wurde. Sie beschlossen, dies für ihr eigenes Kloster zu übernehmen.
Einige Jahre später füllten die Gelehrten dicke Bücher über die liturgische Bedeutung des Anbindens einer Katze während der Andacht.

Bald gab es im Kloster die Position des Katzenbetreuers und die des Katzenzeremonienmeisters. Später spezialisierten sich Tierzüchter auf die Aufzucht von Katzen, die nur für die Andacht geeignet waren. Und es entstanden auch Unternehmen, die spezielle Halsbänder zum Anbinden der Katze während der Andacht produzierten. Diese erstellten dann Standards für die Herstellung von Katzenhalsbändern und entwickelten Meßgeräte zur Spezifizierung von Materialien, die die Geeignetheit gemäß einer freigegebenen Liste akkreditierter und zulässiger Stoffe zur Verwendung von Andachtskatzenhalsbändern feststellen konnten.

Prüfer des staatlichen Gesundheitsamtes prüften nun die Hygiene an den Katzenanbindestellen, die Funktionsfähigkeit der Meßgeräte und die detailgerechte Umsetzung des Standards für die Herstellung von Katzenhalsbändern. Diese Begutachtungsberichte wurden zur Sicherheit der Bürger in einer geeigneten Form veröffentlicht. Wer keine Stellenbeschreibung für den Katzenzeremonienmeister vorweisen konnte, bekam eine schlechte Note.

Wenig später veröffentlichte die ISO die Norm DIN EN ISO 17017, die die Katzenaufzucht regelt, Anforderungen an die Kompetenz der Katzenbetreuer festlegt, den Prozess der Katzenbestattung als dokumentiertes Verfahren fordert und Zulassungsbedingungen für Konformitätsbestätigungsstellen aufstellt.

Menschen, die erschienen und darauf hinwiesen, dass man zur Andacht eigentlich keine Katze braucht, wurden des Klosters verwiesen und (mund-)tot geschwiegen. Es war notwendig, Rechtsmittel einzusetzen, um durch richterliche Anordnungen den Blick wieder dahin zu orientieren, worum es eigentlich ging: den ursprünglichen Sinn, die gemeinsame Kernaufgabe, dass jeder Mensch für sich selbst entscheiden und sich selbst dafür einsetzen kann, was er braucht, um in Ruhe eine Andacht zu begehen.

Quelle für den Anfang: http://www.perspektive-mittelstand.de

Februar 2010

 

Zehn Thesen zu einer zeitgemäßen Prüfkultur
(Beispiel Altenhilfe  und Behindertenhilfe)

Von Dr. Stefan Ackermann

I  Offenheit des eigenen Handelns

Prüfen ist ein offener Prozess, er fördert die Offenlegung des Vorgehens seitens der Prüfer wie die Offenlegung der Realsituationen in den Einrichtungen. Ein solcher Prüfansatz möchte offen (vorurteilsfrei) verstehen, was und warum die geprüfte Einrichtung so handelt, wie sie handelt und dies in einem offen Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern explorieren. Gemeinsames Verständnis des Handelns der Verantwortlichen öffnet zur inneren und freiwilligen Qualitätsentwicklung.

Durch die Offenheit des Handelns können Einrichtungsprüfungen nicht mehr strategisch durch Vorbereitung bestanden werden – es wird die jeweilige Lebenssituation wahrgenommen und beurteilt wie sie ist – und nicht das Schaulaufen.

Die Offenheit des eigenen Handelns im Prüfen entspricht systemisch der Offenheit in den Kernprozessen Pflegen und Begleiten.

II  Dynamische Urteilsbildung

Die Urteilsbildung ist ein dem Leben angemessener dynamischer Prozess. Durch teilnehmende Beobachtungen werden Wahrnehmungen gesammelt. Die wahrgenommenen Situationen werden hinterfragt und durch Interviews weiter erkundet. Positive oder kritische Situationen und Sachverhalte werden durch weitere "Schlüsselsituationen" überprüft. Ebenfalls wird geprüft, ob sich die zugrundeliegende Handlungssystematik in der Dokumentation widerspiegelt. So lässt sich erkennen, ob die Einrichtung zufällig oder systematisch mit gelingenden oder kritischen Situationen umgeht. Die Bewertungen beziehen sich auf die Diskrepanz zwischen den eigenen Einrichtungszielen bzw. Gesetzes/Normforderungen und den konkret vorgefundenen Situationen der alltäglichen Durchführung.

Dies vermeidet pauschalisierendes Abarbeiten vorgefertigter Fragen, eingeschränkte Erfassungsmöglichkeiten und abstrahierendes gehaltloses quantitatives Zusammenfassen.

Eine dynamische Urteilsbildung gewährleistet ein einrichtungsspezifisch-individuelles Herangehen des Prüfers und geschieht über ein analysierendes, sich nach und nach erschließendes Verständnis der vorgefundenen Ziele, Einstellungen, Handlungsweisen und Abläufe innerhalb der Einrichtungskultur.

III  Kulturwissenschaftliche Methode

Die Prüfung läuft nach kulturwissenschaftlichen Methoden ab. Kulturwissenschaftliche Methoden der qualitativen Sozialforschung sind verstehensorientiert und stellen den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt. Sie wollen begreifen, nachfühlen und einsehen, warum eine Einrichtung so arbeitet, wie es am Tag der Prüfung wahrgenommen und erlebt wird.

Der Einrichtung muss nicht von außen erklärt werden, was gute Pflege, gute Begleitung ist. Nicht das Anpassen an Vorgefertigtes wird belohnt, das Verantworten des Eigenen steht auf dem Prüfstand.

Die kulturwissenschaftlichen Methode fördert Individualität in zweifacher Hinsicht: Im Blick auf die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerin und des Bewohners wie auch die Gewährleistung von Freiraum für die Entwicklung einer individuellen Einrichtungskultur.

IV Wahrnehmungsgeleitete Erschließung

Die Validität des Prüfansatzes ist gewährleistet durch eine saubere Wahrnehmung von Lebenssituationen, die auch die Bewohnerin und der Bewohner erleben. Teilnehmende Beobachtungen aus unterschiedlichen Perspektiven garantieren, dass das bewertet wird, was zu bewerten vorgegeben ist.

Vermieden wird, die Wirklichkeit in der Dokumentation, der Landkarte zu finden, welche meist nur ein mageres oder Tatsachen vorspiegelndes Abbild des realen Lebens liefert.

Ein wahrnehmungsgeleitetes Erschließen bedeutet, dass konkrete/wirkliche Lebenssituationen der Bewohnerinnen und Bewohner mit allen Sinnen herausgefunden werden. Empathie und aktives Zuhören in wechselnden Situationen fördern das Verständnis, wie die Einrichtungen zur Lebensqualität ihrer Bewohner beitragen.

V  Selbstverantwortlicher Ansatz

Jeder Bürger ist als erwachsener Mensch für sich und sein Leben selbst verantwortlich. Gibt er aus Altersgründen verschiedene Aspekte seines Daseins an eine Einrichtung ab, übernimmt die Einrichtung teilweise die Verantwortung für dessen Leben (Wohnen, Pflege, Betreuung, Hygiene etc.). Ein zeitgemäßes Prüfsystem nimmt diesen Selbstverantwortungsansatz des mündigen Bürgers konsequent auf, in dem es die Verantwortung für eine qualitätvolle Prüfung der jeweiligen Prüferin bzw. dem jeweiligen Prüfer bzw. Prüfteam lässt. Denn nur ein Prüfansatz, der das Selbstbestimmungsrecht wahrt, fördert auch die Selbstbestimmung, Würde und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Damit geht es nicht um Besserwissen, Macht oder für die Einrichtung unpassende Forderungen. Ebenso wird der Förderung der Anpassungsleistung des Einzelnen in Abhängigkeit von anderen ein Riegel vorgeschoben.

Der selbstverantwortliche Ansatz gefördert den Freiraum für individuelle und verantwortungsvolle Einrichtungsentwicklung, für „Selbständigkeit“ und unterstützt eine breite und vielfältige Einrichtungslandschaft.

VI  Qualitätsentwicklung

Ein zeitgemäßes Prüfsystem ist lernorientiert. Es fördert die Entwicklung der Qualität für die gemeinsame Zielgruppe von prüfender Instanz und geprüftem Träger und Anbieter: die einzelne Bewohnerin und den einzelnen Bewohner. Das Erfahrungswissen beider Parteien führt zur Gesamtentwicklung des Umgangs mit Menschen im Alter und mit Behinderung. Bewusste Prozess- und Beziehungsreflexion füllen die vorhandenen Strukturen. Konstruktives beidseitiges Feedback fördert eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung.

Das bedeutet, die Augenhöhe erwachsenen Prüfens und Spiegelns wird respektiert, der Fremdblick als bereichernd und Mut machend für individuelle Entwicklungen erlebt, Angst und unsinniger externer Druck werden entbehrlich.

Basis für Qualitätsentwicklung sind Spiegelungen der Einrichtungskultur bezüglich deren Erfüllung bzw. Diskrepanz zu selbstgesetzten, gesetzlichen oder Normativen Maßgaben.

VII Prüfung als entscheidende Situation

Sich jährlich wiederholende zeitgemäße Prüfungen haben den Charakter einer entscheidenden Situation. Als solche erweist sie sich, wenn drei Qualitätskriterien erfüllt sind: 1) das jeweils eigene Wertesystem ist offengelegt, 2) dieses lässt sich prüfen & 3) dabei entwickeln sich sowohl die (Prüf-/Umsetzungs-)Systeme wie die Geprüften wie die Prüferinnen und Prüfer selbst.

Das bedeutet, auf Angst und Anpassungsverhalten vor, während und nach den Prüfungssituationen kann verzichtet werden, verstecken, inszenieren und strategisches Prüfungsbestehen verlieren ihre Bedeutung.

Werden Prüfungen als entscheidende Situationen gestaltet, tragen diese zu neuen Wahrnehmungen und Erkenntnissen bei. Die dabei möglichen Lernschritte werden als Bereicherung erlebt, um dem gemeinsamen Auftrag zu dienen.

VIII  Situationen lebendiger Entwicklung

Der Prüfansatz der SocialCert erschließt sich über das Wahrnehmen lebendiger Alltagssituationen des Lebens der Bewohnerinnen und Bewohner. Das, was bei der Bewohnerin und dem Bewohner ankommt, ist das, worauf es ankommt. Dies ist erfrag-, erforsch- und erspürbar. Ebenso die Ernsthaftigkeit, mit der die in der Einrichtung Tätigen dies anbieten, betreiben und reflektieren. Das Erfahrungswissen und das offene Verstehen-Wollen der Prüferinnen und Prüfer sind die leitenden Spürnasen, um oberflächliches Drüberhuschen zu vermeiden und durch nachhaltiges Tiefergehen qualitativ hochwertige Urteilsbildung zu ermöglichen.

Das Leben findet nicht in der Dokumentation statt. Und Dokumentation ist kein Instrument der Qualitätssicherung oder Qualitätsentwicklung per se. Die Glaubwürdigkeit der erbrachten Dienstleistung seitens des Trägers oder Anbieters wird nicht dadurch gestärkt, dass sie aufgeschrieben ist. Im Gegenteil: Nachweiszwang durch penible Dokumentation erbrachter Leistungen öffnet dem strategischen Dokumentieren Tür und Tor. Sie garantiert nicht, dass die Leistung wirklich erbracht wurde.

Im Erleben tatsächlicher Lebenssituationen zeigt sich unmittelbar und real, wie die Einrichtung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Umfeldgestaltung, Fachkompetenz und individuelle Fähigkeiten Bewohnerinnen und Bewohnern begegnen und zu deren Lebensqualität beigetragen. Die Dokumentation stellt ein wertvolles Unterstützungsmedium dar. Lebensqualität findet im Leben statt.

IX  Qualitativer Ansatz

Wenn es um Qualitätsentwicklung in der Alten- und Behindertenhilfe geht, muss der Prüfansatz selbst ein qualitativer sein. Denn Prüfsysteme erzeugen mit ihrer Steuerungskraft die Systeme, mit denen sie selbst arbeiten. Deshalb muss auch die Beurteilung der Qualität in der Alten- und Behindertenhilfe muss ein qualitativer sein (s.o. dynamische Urteilsbildung).

Das bedeutet: Es geht nicht um Quantitäten wie Noten, die das Leben auf das Abstrakte und Berechenbare reduzieren. Dem mündigen Bürger wird durch die vorgesetzte Note die Chance auf die Ausbildung einer eigenen Urteilskraft bezüglich dessen, was er sich als Mensch in hohem Alter oder mit Behinderung möchte. eher entzogen als gefördert.

Der qualitative Ansatz bedeutet, dass es die konkrete Lebensgestaltung und dessen Qualität zu erfassen gilt. Dies braucht den realen Prozess des Erschließen und Verstehens „aus konkreten/echten Situationen heraus“ und ist Basis für ein tatsächliches Verständnis der Lebenswelten in Einrichtungen. Dieser Ansatz integriert die Position der Bewohnerinnen und Bewohner und auch die Position der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. des Trägers.

X Transparenz

Transparenz über das Qualitätsniveau von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe herzustellen ist nicht allein Aufgabe der Prüfenden. Jedoch ist es für mündige Bürger hilfreich, wenn sie ein qualitativ fundiertes Urteil in Form einer verständlichen Stellungnahme eines dafür zuständigen Fachbereichs erhalten. Dies kann jede Bürgerin und jeder Bürger als Teil ihrer oder seiner eigenen Urteilsbildung verwenden. Hier schadet auch eine überschaubare Vielzahl unterschiedlicher Einschätzungen und Erschließungsmethoden nicht. Im Gegenteil: Die Transparenz der Darstellung angebotener Leistungen und die Qualität der Prüfberichte fördern die Selbstbestimmung aller Bürger und lassen ihn in Würde entscheiden.

Quantitative Notensysteme hingegen abstrahieren von Qualitäten, nivellieren durch Vergleich nicht vergleichbarer Lebenssituationen, schließen das Erfassen von Lebens- und Beziehungsqualität aus. Ebenfalls mißachten sie unterschiedliche Entwicklungsstadien und Reifegrade in unterschiedlichen Bereichen der Einrichtungen.

Qualitative Berichterstattung sorgt durch individuelles Darstellen von tatsächlichen erlebten Situationen (einschließlich dem Erfassen von Lebens- und Beziehungsqualität) sowie das Gegenüberstellen von Sachständen in Einrichtungen für Transparenz. Dies gibt der Bürgerin und dem Bürger Orientierung, eröffnet die Möglichkeit des Vergleiches und fördert somit die Selbstbeurteilungskompetenz und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Unterschiedliche Entwicklungsstadien und Reifegrade in unterschiedlichen Bereichen der Einrichtung werden beachtet.

© SocialCert-GmbH 2010

 

 
Bild:Block 10 farbige Steine

 

 

 

 

 

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